Das BZSt nimmt Brexit-Chatbot in Betrieb
Datum 16.03.2021
Ab sofort erhalten Bürger*innen und Unternehmen bei Fragen zu den Auswirkungen des Brexit auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) Unterstützung durch den „Brexit-Bot“. In Ergänzung zu den bereits bekannten Informationsquellen beantwortet der Chatbot rund um die Uhr selbständig Fragen. Dies zunächst aus dem Bereich der Umsatzsteuer, wie zum Beispiel: Welche Auswirkungen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) auf den umsatzsteuerrechtlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr? Was ist bei der Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung bezüglich Umsätzen mit Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich zu beachten? Der Umfang wird laufend um weitere Themeninhalte zum Brexit erweitert.
Der Chatbot für allgemeine Fragen rund um den Austritt von Großbritannien und Nordirland aus der EU wird gemeinsam von der Generalzolldirektion, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BZSt zur Verfügung gestellt. Eine Besonderheit ist seine Mehrsprachigkeit. Der Chatbot erteilt Auskünfte in deutscher und englischer Sprache. Anhand der Dialoge mit Nutzer*innen lernt der Chatbot stetig dazu, um zukünftig Fragen noch besser beantworten zu können.
Neben dem Brexit-Bot sollen durch das BZSt zukünftig weitere Chatbots zur Verfügung gestellt werden, die die Bürger*innen beim Ausfüllen von Formularen unterstützen oder die Fragen zu Fachverfahren des BZSt beantworten können.
Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen, das 1971 gegründet wurde, feiert es in diesem Jahr sein 50-jähriges Jubiläum. Mit knapp 2.300 Beschäftigten an 4 Dienstsitzen in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt nimmt das BZSt mehr als 80 zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr