Bundeszentralamt für Steuern

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Bundeszentralamt für Steuern unterzeichnet Charta der Vielfalt


Datum 13.01.2021

Die Präsidentin des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), Maren Kohlrust-Schulz, hat im November 2020 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative, die unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel steht, ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Die unterzeichnenden Institutionen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Beschäftigten sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

"Vielfalt und Diversität prägen bereits heute viele Bereiche unserer modernen Gesellschaft. Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt zeigen wir, dass Vielfalt und Diversität der Beschäftigten im BZSt als große Bereicherung angesehen werden. Zum einen können bestehende Vorurteile und Ressentiments abgebaut werden. Zum anderen können alle Beschäftigten ihr Potential bestmöglich entfalten, wenn sie wissen, dass Vielfalt im BZSt selbstverständlich gelebt wird." so Präsidentin Kohlrust-Schulz anlässlich der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt.

Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen, das 1971 gegründet wurde, feiert es in diesem Jahr sein 50-jähriges Jubiläum. Mit knapp 2.300 Beschäftigten an 4 Dienstsitzen in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt nimmt das BZSt mehr als 80 zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr