Bundeszentralamt für Steuern

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Steuergestaltung

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7) - Veröffentlichungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern

Der Internetauftritt zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber im Zusammenhang mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde um weitere Dokumente erweitert. Diese sind unter dem folgenden Link aufrufbar:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html

Hier finden Sie nun die Mitteilungen, Feststellungen und Listen gemäß § 9 Absatz 6 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die das BZSt zu veröffentlichen verpflichtet ist. Dies umfasst unter anderem die Liste der qualifizierten Drittstaaten.

Außerdem wurde das Kommunikationshandbuch aktualisiert und der amtliche Datensatz wurde um die XSD-Datei zur DAC7-spezifischen Statusnachricht ergänzt, die Teil der dipResponse ist.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)