CRS Newsletter 03/2024
Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten, Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle, Nutzung von Echtdaten in der Testumgebung
1. Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten
Unter Bezugnahme auf den "CRS Newsletter 01/2023 – 2a. Ausgenommene Konten – Sammelanderkonten" wird mitgeteilt, dass die Geltungsdauer des Nichtbeanstandungserlasses vom 19. Dezember 2022 bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten, der zuletzt durch Erlass vom 23. November 2023 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde, bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird.
2. Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Im Jahr 2025 erfolgt die Umstellung der CRS-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern. Damit wird für CRS auch die neue Massendatenschnittstelle DIP eingeführt, die die bisherige ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) ersetzt.
Um Sie bei der Vorbereitung auf diese Änderungen zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Kommunikationshandbuch zur DIP-Schnittstelle vertraut zu machen. Das Kommunikationshandbuch ist auf der Website des BZSt verfügbar:
Weitere Hinweise zum Umstellungszeitpunkt und der Nutzung der neuen Übermittlungswege werden rechtzeitig über Newsletter sowie den Internetauftritt des Verfahrens CRS veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Die Nutzung der bisherigen ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) sowie des alten BOP-Portals bleibt voraussichtlich bis November 2025 möglich. Eine Umstellung auf die ELMA-Schema-Version 2.0 ist nicht vorgesehen.
3. Nutzung von Echtdaten in der Testumgebung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, keine Echtdaten in der Testumgebung einzuspielen. Das Verarbeitungsprotokoll liefert Hinweise, ob eine Datenlieferung in der gewünschten Umgebung eingespielt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Lieferung umgehend zu stornieren.
Das BZSt behält sich vor, alle über das Testsystem eingespielten Daten zu löschen. In der Regel finden die Löschläufe zum Ende des Jahres statt. Bitte sichern Sie rechtzeitig alle benötigten Testdaten.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
Zuständigkeitsbereich:
Common Reporting Standard