Bundeszentralamt für Steuern

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Common Reporting Standard

CRS Newsletter 02/2024

Die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde durch das BMF bekannt gegeben und wird zeitnah auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht. Sie ist unter dem folgenden Pfad abrufbar: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/TeilnehmendeStaaten/teilnehmendestaaten_node.html.

Bitte beachten Sie, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürfen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Status von Aruba geändert hat. Ab 2024 steht Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, so dass ab dem Meldezeitraum 2023 auch für Aruba Daten an das BZSt zu übermitteln sind. Mit Georgien, Kenia und Thailand findet ab dem Meldezeitraum 2023 erstmalig ein gegenseitiger Austausch von Informationen über Finanzkonten statt. Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2023 sind blau markiert. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2024 gegeben hat. Das CRS-System wurde entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert. Somit sind Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.

Da der Informationsaustausch in Steuersachen mit Russland weiterhin ausgesetzt ist, soll keine Übermittlung von Finanzkonteninformationen durch die Finanzinstitute an das BZSt erfolgen. Die Russische Föderation wurde daher von der Staatenaustauschliste entfernt.

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Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

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