Bundeszentralamt für Steuern

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Common Reporting Standard

CRS Newsletter 04/2021

Information über die Veröffentlichung der finalen Staatenaustauschliste 2021.

1. Finale Staatenaustauschliste 2021

Die finale Staatenaustauschliste 2021 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG wurde durch das BMF bekannt gegeben und wird zeitnah auf unserer Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/TeilnehmendeStaaten/teilnehmendestaaten_node.html

Neu hinzugekommen sind Albanien, Neukaledonien, Oman und Peru. Bitte beachten Sie, dass zu den Staaten, mit denen Deutschland in einem einseitigen Austauschverhältnis steht, keine Daten an das BZSt übermittelt werden dürfen (hier: Albanien, Neukaledonien und Oman). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der Status von Costa Rica, Curaçao und Grenada geändert hat. Ab 2021 steht Deutschland mit diesen Staaten in einem gegenseitigen Austauschverhältnis, so dass ab dem Meldezeitraum 2020 auch für Costa Rica, Curaçao und Grenada Daten an das BZSt zu übermitteln sind.

Alle Änderungen im Vergleich zur finalen Staatenaustauschliste 2020 sind in der beigefügten Liste blau markiert.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es einige Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Staatenaustauschliste 2021 gegeben hat.

Das CRS-System wurde entsprechend der finalen Staatenaustauschliste konfiguriert. Somit sind Meldungen für alle in der Liste enthaltenen Staaten ab sofort möglich.

2. Keine Fristverlängerung

Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es dieses Jahr keine Fristverlängerung gibt. Die Daten müssen wie gewohnt bis zum Ablauf des 31.07.2021 an das BZSt übermittelt werden.

Kontakt

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Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

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