Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Hinweis zu ungültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) insbesondere bei Organkreisen

Der Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im November 2024 erforderte die automatisierte Einspielung und Verarbeitung mehrerer Millionen Datensätze. Bei mehr als 99,9 % der Datensätze hat dies reibungslos funktioniert. Soweit - trotz sorgfältiger und umfassender Tests im Vorfeld -  technische Fehler aufgetreten und dem BZSt bekannt geworden sind, wurden diese in der Zwischenzeit weit überwiegend behoben.

In einem so großen Verfahren kommt es jedoch immer wieder und insbesondere in der Startphase zu Vorgängen, die nicht technisch, sondern nur durch manuelle Prüfung aufgelöst werden können.

Aktuell sind dem BZSt insbesondere in Bezug auf Organschaften Fallkonstellationen bekannt, in denen die USt-IdNr. von Organgesellschaften ungültig gesetzt wurden. Die Sachverhalte werden schnellstmöglich von den zuständigen Stellen geprüft und die USt-IdNrn. wieder aktiviert, wenn die Begrenzung zu Unrecht erfolgt ist. In Fällen mit Organschaftsverhältnissen bitten wir Sie daher zunächst abzuwarten.

Sollte die USt-IdNr. im Lauf der kommenden Woche (KW 50) im Bestätigungsverfahren weiterhin als ungültig angezeigt werden, wenden Sie sich bitte über das folgende Kontaktformular an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Umsatzsteuerkontrollverfahren.