Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Verschiebung Umsetzungszeitpunkt Meldeverfahren §§ 45b, 45c EStG

Der Umsetzungszeitpunkt des Meldeverfahrens nach §§ 45b und 45c EStG wurde mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 27.08.2024 (IV C 1 - S 2410/22/10001 :001) verschoben. Danach ist die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.