Elektronisches Antragsverfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG steht zur Verfügung
Ab sofort ist eine elektronische Antragstellung über das BZSt Online Portal zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG möglich.
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Ab sofort ist eine elektronische Antragstellung über das BZSt Online Portal zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG möglich.
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