Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen; Beendigung der Übergangsregelung
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird hiermit bekanntgegeben, dass die Übergangsregelung, nach der in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) möglich war, am 28. Februar 2023 endet.