Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Dienstsitz Bonn

Bestätigungsverfahren – Änderung des UStAE

Bestätigungsverfahren – Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Abschnitt 18e.1.

Durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen wurde Abschnitt 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) geändert. Im Online-Bestätigungsverfahren ist der Nachweis durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.

Bei Abfragen über die XML-RPC-Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen.