Bundeszentralamt für Steuern

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CbCR

CbCR – Spontaner Informationsaustausch mit den USA

CbCR – Spontaner Informationsaustausch mit den USA

Mit dem BMF-Schreiben "Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2019 beginnende Wirtschaftsjahre", wurde bekannt gegeben, dass die CbCReports für Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 1. Januar 2020 beginnen, mit den USA ausgetauscht werden.

Sie finden hier das BMF-Schreiben.