Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten

Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten – erleichterte Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis bis 31. Dezember 2020 möglich

Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum 30. September 2020 über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates beantragen müssen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für die diesjährige Antragsfrist besondere Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2020.

Nähere Informationen zur Antragsfrist für das Kalenderjahr 2019 erhalten Sie hier.