Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Nachtrag zur Newsmeldung vom 15. Mai 2020

06.08.2020

Auf internationaler Ebene wurde sich darauf geeinigt, dass das OECD CbCR XML-Schema 2.0 erst ab dem 1. Februar 2021 für die internationale Datenübermittlung nach § 138a AO zu nutzen ist.

Aus diesem Grund können Lieferungen nach dem alten OECD CbCR XML-Schema noch bis zum 10. Januar 2021 entgegengenommen werden. Für Lieferungen, die ab dem 15. Januar 2021 eingehen, findet das OECD CbCR XML-Schema 2.0 Anwendung.

Vom 10. bis 14. Januar 2021 ist aus technischen Gründen die Entgegennahme Ihrer Lieferung nicht möglich. Aufgrund weiterer technischen Hürden können die Statusnachrichten/Protolldateien für Lieferungen, die ab dem 15. Januar 2021 eingegangen sind, erst ab dem 2. Februar 2021 erstellt werden. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Wir empfehlen weiterhin, dass Sie die Lieferungen frühzeitig einreichen, um auf eventuelle Fehler reagieren zu können.