§ 51a EStG
Vorschrift zur Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern, darunter auch Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.
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Vorschrift zur Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern, darunter auch Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.
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