Bundeszentralamt für Steuern

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Unternehmen

Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister § 22g UStG (BMF)

Datum 09.01.2024

Das BMF hat am 28. Dezember 2023 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG veröffentlicht.