Bundeszentralamt für Steuern

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BMF-Schreiben vom 01. Juni 2021 zu Anwendungsfragen zum InvStG 2018, Änderung des BMF-Schreibens vom 21.05.2019, Nichtbeanstandungsregelung zu § 7 Abs. 5 InvStG

Datum 03.09.2024