Bundeszentralamt für Steuern

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Service

Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Datum 08.12.2022

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03. April 2017
- IV C 1 - S 2299/16/10002 BStBl 2017 I S. 726

Hinweis: Die Grundsätze des BMF-Schreibens zur Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG finden entsprechende Anwendung bei § 50j EStG