BMF-Schreiben vom 6. September 2024 (IV C 3 – S 2499/20/10002 :005, DOK 2024/0791319) zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Absatz 1 EStG)
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