BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2020 (IV C 3 – S 2499/20/10002 :001, DOK 2020/1013268) zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Absatz 1 EStG)
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