Bundeszentralamt für Steuern

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Privatpersonen

BMF-Schreiben vom 25.11.2010

Datum 01.11.2013

Steuerabzug gemäß § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen