Vorsteuervergütung - Elektronische Datenübermittlung
Anträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren sind elektronisch zu übermitteln. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anmeldung und Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP).
Allgemeines
Für die Nutzung des BZStOnline-Portals (BOP) ist ein Zertifikat erforderlich. Nähere Informationen zu den einzelnen Nutzergruppen und deren Möglichkeiten ein Zertifikat zu erhalten, finden Sie in den nächsten Abschnitten.
Wenn noch kein Zertifikat vorhanden ist, empfiehlt das BZSt inländischen Unternehmern und deren inländischen Bevollmächtigten, das Zertifikat durch die Registrierung in "Mein ELSTER" zu erwerben. Für Unternehmer aus Drittstaaten und deren Bevollmächtigte, die keinen Sitz im Inland haben, steht die Registrierung im BOP zur Verfügung.
Bevollmächtigte
Vorsteuer-Vergütungsanträge inländischer Unternehmer und von Unternehmern aus Drittstaaten sind elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Dafür steht das BZStOnline-Portal zur Verfügung. Sie können sich auch mit bereits vorhandenen Zugangsdaten von "Mein ELSTER" im BOP einloggen.
Sie benötigen nur einen Zugang zum BOP, um die Anträge Ihrer Mandanten übermitteln zu können, das heißt, Sie benötigen nicht je Mandant einen Zugang.
Wenn Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, müssen Sie sich zuerst registrieren.
Inländische Unternehmer
Für die Nutzung des BZStOnline-Portals (BOP) ist ein Zertifikat erforderlich. Inländische Unternehmer und deren Bevollmächtigte können ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat nutzen und sich mit diesen Zugangsdaten im BOP einloggen.
Wenn noch kein Zertifikat vorhanden ist, wird inländischen Unternehmern und inländischen Bevollmächtigten empfohlen, das Zertifikat durch die Registrierung in "Mein ELSTER" zu erwerben. Für Bevollmächtigte, die keinen Sitz im Inland haben, steht die Registrierung im BOP zur Verfügung.
Unternehmer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Drittstaaten)
Um das BZStOnline-Portal (BOP) zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen nutzen zu können, müssen Sie sich über das Anmeldeformular einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden.
Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren.
Anmelden beim BZSt
Um das BZStOnline-Portal (BOP) nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden. Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren. Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und Sie müssen mehrere Schritte durchlaufen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Im Folgenden erhalten Sie die Informationen zur Anmeldung beim BZSt.
Hinweis:
Die nachfolgenden Schritte sind einmalig erforderlich.
Registrieren im BOP
Um das BZStOnline-Portal (BOP) nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig beim BZSt zur Nutzung des BOP anmelden. Danach müssen Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten im BOP registrieren. Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und Sie müssen mehrere Schritte durchlaufen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Im Folgenden erhalten Sie die Anleitung zur Registrierung im BOP.
Hinweis
- Die begonnene Registrierung muss innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen werden. Wenn Sie diese Frist überschreiten, beginnen Sie erneut bei Schritt 3.
- Bei Schritt 3 beginnen Sie, sofern Sie weitere Benutzerkonten anlegen möchten.
Das Ergebnis der erfolgreichen Registrierung ist ein gültiges Benutzerkonto im BOP. Dieses ist drei Jahre gültig. Um es zu verlängern, müssen Sie sich im BOP anmelden und auf der Startseite des BOP der vorgeschlagenen Zertifikatsverlängerung zustimmen.
Sicherheit
Geben Sie Zugangsdaten niemals an Dritte weiter. Sollten Sie Anlass zu der Sorge haben, dass Ihnen die BOP-Zugangsdaten abhandengekommen sind oder entwendet wurden, veranlassen Sie umgehend beim BZSt eine Sperrung. Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Internet auf den Seiten des BOP.
Aus Gründen der Sicherheit können in einem Benutzerkonto nur Transaktionen eingesehen werden, die auch aus diesem angestoßen wurden.
Erstellen mehrerer Benutzerkonten
Eine Zertifikatsdatei darf nicht vervielfältigt (kopiert) werden. Anderenfalls kann es zu Datenverlusten innerhalb der Antragsversendung kommen.
Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens einen Zugriff auf das BOP benötigen, ist es zwingend erforderlich mehrere Benutzerkonten anzumelden, d. h. weitere Zertifikatsdateien zu erstellen. In diesem Fall muss für jedes Benutzerkonto im BOP eine erneute Registrierung erfolgen. Beginnen Sie also erneut bei Schritt 3 des vorstehenden Leitfadens. Sie müssen für weitere Benutzerkonten neue Benutzernamenwählen. Nach Abschluss der Registrierung besitzen Sie dann für jedes Benutzerkonto (pro Beschäftigten) eine Zertifikatsdatei und eine PIN.
Sie können bis zu 200 Benutzerkonten anlegen.
Sollten Sie die Login-Option "Sicherheitsstick" oder "Signaturkarte" wählen, benötigen Sie für jedes Benutzerkonto die erforderliche Hardware.
Fragen und Antworten
Sollten Ihre Frage mithilfe der folgend aufgeführten Fragen und Antworten nicht beantwortet werden, beachten Sie bitte das für Elster-Zertifikate ist die Hilfefunktion in ELSTER zu nutzen sind.
Ist eine spezielle Software für die Antragstellung erforderlich?
Zur Nutzung des BOP ist grundsätzlich keine besondere Software erforderlich. Sie können im BOP mit Hilfe des "Konfigurations-Assistenten" prüfen, ob Sie die Systemvoraussetzungen erfüllen.
Wie erstelle ich eine csv-Datei?
Sie erstellen eine csv-Datei mit Hilfe der Excel-Vorlage.
Diese finden Sie im Antragsformular unter Punkt 3. Hierzu speichern Sie bitte zuerst die Blanko-Vorlage auf Ihrem Computer ab, bevor Sie mit dem Eintragen beginnen. Die Tabelle kann dann über den Button 'csv-Export' in eine csv-Datei umgewandelt werden. Die erstellte csv-Datei kann anschließend in den Antrag importiert werden.
Massendatenschnittstelle (ELMA 5)
Nutzen Sie die Massendatenschnittstelle des BZSt (ELMA5), um Anträge mit mehr als 1.000 Anlagepositionen zu übermitteln.
Für die Nutzung des Verfahrens benötigen Sie ein gültiges BOP-Zertifikat. Ein ELSTER-Zertifikat ist nicht ausreichend.
Sie benötigen für die Teilnahme am ELMA5-Verfahren eine Freischaltung. Den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt" finden Sie im BOP unter Formulare.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in der BOP-Hilfe unter dem Stichwort "Benutzeranleitung zur ELMA5-Schnittstelle".
Zur Übermittlung von Anträgen auf Vorsteuervergütung, verwenden Sie bitte das Formular 'Versand von Anträgen zur Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland an die ELMA5-Schnittstelle'.
Hinweis:
Beachten Sie bitte,
- dass die rechtlichen Grundlagen nicht durch die Schnittstellenbeschreibung ersetzt werden und ggf. im jeweiligen Erstattungsstaat geltende Regelungen (Präferenzen) durch den Antragsteller/Datenversender bei der Dateierstellung zu berücksichtigen sind;
- dass Fehler in der übermittelten Datei im Interesse der Rechtssicherheit zur technischen Abweisung aller in ihr enthaltenen Anträge führen.
Hilfsmittel
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Schwedt/Oder
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder
Telefon:
+49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200
Servicezeiten: Montag - Freitag von 9:00 - 14:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich:
Umsatzsteuer