Bundeszentralamt für Steuern

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Vorsorge

Zertifizierung Altersvorsorgeprodukte

Das Bundeszentralamt für Steuern ist als Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz insbesondere für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (sog. Riesterverträge) und Basisrentenverträgen (sog. Rürupverträge) zuständig.

Die Zertifizierungsstelle prüft, ob die von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien einhalten und erteilt die Zertifikate. Zusätzlich stellt sie eine Liste aller zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenprodukte bereit.

Hinweis für die Antragstellung

Sie können für Anträge auf Zertifizierung und Änderung die elektronische Übermittlung per E-Mail nutzen und auf die Übersendung von Papier verzichten. Davon ausgenommen sind Verzichtserklärungen nach § 8 Absatz 2 AltZertG. Diese müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St II 8
- Zertifizierungsstelle -

11055 Berlin

Zuständigkeitsbereich:

Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte