Was ist unter dem Begriff "Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaates" zu verstehen?
Das individuelle Identifikationsmerkmal (Zahlen und/oder Buchstaben), das dem Gläubiger der Kapitalerträge von den mit dem Steuervollzug befassten Stellen in dem Staat erteilt wurde, in dem er ansässig ist und dort einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.