Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 4
Arbeitsbereich FSAK
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon:
+49 228 406-2151
Fax: +49 228 406-4722
Zuständigkeitsbereich:
Kapitalerträge