Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.
Allgemeines
Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
Für Fragen zu Freistellungsaufträge wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle/an Ihr jeweiliges Institut.
Die eingehenden Daten werden aufbereitet und können der Landesfinanzverwaltung und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Meldestellen
Übermittlung der Datensätze an das BZSt
Kreditinstitute und andere Stellen, die nach § 44 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach § 7 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) zum Steuerabzug verpflichtet sind, müssen dem BZSt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres eine Meldung über die tatsächlichen freigestellten Kapitalerträge aufgrund eines FSA oder einer NVB übermitteln.
Übermittlungswege
Die Meldung kann über das BZStOnline-Portal oder die Massendatenschnittstelle des BZSt (ELMA5) übermittelt werden.
- Kleinmelder
Über das BZStOnline-Portal können (auch mittels CSV-Upload) bis zu 1.000 Datensätze pro Übertragungsvorgang übermittelt werden. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Übertragungsvorgänge. - Massenmelder
Für größere Datenmengen steht die ELMA-Schnittstelle des BZSt zur Verfügung. Hier können z. B. Dienstleister oder Institute mit größeren Datenmengen ihre Meldung übermitteln. Die Schnittstelle kann auch für die Übermittelung kleinerer Datenmengen (mit weniger als 1.000 Datensätzen) genutzt werden.
Hinweis:
Das Verfahren der Lieferung über die ELMA5-Schnittstelle wird im Kommunikationshandbuch ELMA-Standard 2.0 - Version 2.5 ausführlich beschrieben.
Datenleiferung über das BZStOnline-Portal
Voraussetzung für eine Datenlieferung über das BZStOnline-Portal (BOP) ist ein ElsterOnline-Portal-Zertifikat (EOP-Zertifikat) oder ein BZStOnline-Portal-Zertifikat (BOP-Zertifikat).
Eine Registrierung im ElsterOnline-Portal (EOP-Zertifikat) erfolgt über die Internetseite von ELSTER.
Für eine Registrierung im BOP (BOP-Zertifikat) wenden Sie sich bitte per E-Mail mit den folgenden Angaben an den zuständigen Fachbereich (fsa-anfragen@bzst.bund.de): Name/Anschrift des Institutes, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat oder ein BOP-Zertifikat verfügen, ist keine weitere Registrierung notwendig.
Für die Benutzung der ELMA5-Schnittstelle ist folgendes zu beachten:
- Es ist zwingend eine Registrierung im BOP (BOP-Zertifikat) erforderlich. .
- Es ist zwingend für jede Account-ID (= Benutzerkonto) ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren erforderlich.
Zulassung zum Verfahren FSAK
Jede meldepflichtige Stelle oder dessen Dienstleister, der FSAK-Daten an das BZSt übermittelt, benötigt eine verfahrensspezifische Zulassungsnummer.
Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Zulassungsformular im BOP.
Sie finden das Formular nach erfolgreichem Einloggen im BOP unter "Formulare & Leistungen" > "Alle Formulare" in der Rubrik "Steuer-National" unter dem Punkt "Kontrollverfahren Freistellungsaufträge".
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Sozialleistungsträger
Das BZSt darf den Sozialleistungsträgern die Daten nach § 45d Absatz 1 EStG mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustimmt. Für diese Zwecke ist das BZSt berechtigt, die ihm von den Sozialleistungsträgern übermittelten Daten mit den vorhandenen Daten nach Absatz 1 im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen und das Ergebnis den Sozialleistungsträgern mitzuteilen.
Übermittlungswege
Die Anfrage kann über das BZStOnline-Portal oder die Massendatenschnittstelle des BZSt (ELMA5) übermittelt werden.
- Formular im BZStOnline-Portal
Über das BZStOnline-Portal können (auch mittels CSV-Uploadfunktion) bis zu 1.000 Datensätze pro Übertragungsvorgang übermittelt werden. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Übertragungsvorgänge. - Massenmelder
Für größere Datenmengen steht die ELMA5-Schnittstelle des BZSt zur Verfügung. Hier können z. B. Dienstleister oder Sozialleistungsträger mit größeren Datenmengen ihre Anfragen übermitteln. Die Schnittstelle kann auch für die Übermittlung kleinerer Datenmengen (mit weniger als 1.000 Datensätzen) genutzt werden.
Hinweis:
Das Verfahren der Lieferung über die ELMA5-Schnittstelle wird im Kommunikationshandbuch ELMA-Standard 2.0 - Version 2.5 ausführlich beschrieben.
Datenlieferung über das BZStOnline-Portal
Voraussetzung für eine Datenlieferung über das BZStOnline-Portal (BOP) ist ein ElsterOnline-Portal-Zertifikat (EOP-Zertifikat) oder ein BZStOnline-Portal-Zertifikat (BOP-Zertifikat).
Eine Registrierung im ElsterOnline-Portal (EOP-Zertifikat) erfolgt über die Internetseite von ELSTER.
Für eine Registrierung im BOP (BOP-Zertifikat) wenden Sie sich bitte per E-Mail mit den folgenden Angaben an den zuständigen Fachbereich (fsa-anfragen@bzst.bund.de): Name/Anschrift der anfragenden Stelle, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat oder ein BOP-Zertifikat verfügen, ist keine weitere Registrierung notwendig.
Für die Benutzung der ELMA5-Schnittstelle ist folgendes zu beachten:
- Es ist zwingend eine Registrierung im BOP (BOP-Zertifikat) erforderlich. .
- Es ist zwingend für jede Account-ID (= Benutzerkonto) ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren erforderlich.
Zulassung zum Verfahren FSAK
Jeder Sozialleistungsträger oder dessen Dienstleister, der eine Anfrage an das BZSt zum automatisierten Datenabgleich übermittelt, benötigt eine verfahrensspezifische Zulassungsnummer.
Für die Beantragung nutzen Sie bitte das Zulassungsformular im BOP
Sie finden das Formular nach erfolgreichem Einloggen im BOP unter "Formulare & Leistungen" > "Alle Formulare" in der Rubrik "Steuer-National" unter dem Punkt "Kontrollverfahren Freistellungsaufträge".
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Bürger/-in
Das BZSt hat keine Übersicht über Ihre erteilten Freistellungsaufträge. Eine Zulassung zum Fachverfahren FSAK als Privatperson ist nicht möglich.
Für Fragen zu Freistellungsaufträgen wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Institut, zu denen Sie eine aktive Kundenbeziehung haben.
Bei vollständiger Beendigung der Geschäftsbeziehung kann angenommen werden, dass der vorliegende Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr aus Vereinfachungsgründen auch ohne ausdrücklichen Änderungsauftrag nicht mehr gültig sein soll.
Viele Institute bieten auch Online-Banking an. Hierüber haben Sie die Möglichkeit, sich Ihren erteilten Freistellungsauftrag anzeigen zu lassen.
Zudem steht Ihnen über ELSTER die Funktion "Abruf von Bescheinigungen" zur Verfügung, um die Ihrem Finanzamt vorliegenden Bescheinigungen abzurufen.
Je nach Veranlagungszeitraum können Sie hier Mitteilungen über Ihre tatsächlich freigestellten Kapitalerträge einsehen. Voraussetzung ist, dass der Finanzverwaltung eine entsprechende Meldung Ihres Institutes übermittelt wurde.
Die Daten des Vorjahres sind erfahrungsgemäß frühestens ab Mitte/Ende März des laufenden Kalenderjahres einsehbar. Je nach Bundesland können Sie auch in Ihre Daten für zurückliegende Jahre (bis maximal 2021) Einblick nehmen.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 4
Arbeitsbereich FSAK
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Telefon:
+49 228 406-2151
Fax: +49 228 406-4722
Zuständigkeitsbereich:
Kapitalerträge