Bundeszentralamt für Steuern

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International

Elektronische Datenübermittlung

Im Folgenden finden Sie Informationen zur elektronischen Datenübermittlung an das BZSt. Gruppenträgermeldungen und Mindeststeuer-Berichte sind auf elektronischem Wege über das neue BZSt online.portal an das BZSt zu übermitteln.

Registrierung beim BZSt 

Die Anmeldung im neuen BZSt online.portal (BOP) ist mit einem gültigen Elster-Zertifikat oder BZSt-Zertifikat möglich.

Falls kein gültiges Elster-Zertifikat oder BZSt-Zertifikat vorliegen sollte, können Sie sich beim BZSt registrieren und ein BZSt-Zertifikat beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte übergangsweise aus technischen Gründen folgendes Registrierungsformular des Verfahrens CbCR. Ein eigenes Registrierungsformular von Pillar 2 ist derzeit in Arbeit und wird zukünftig zur Verfügung gestellt. In dem Registrierungsformular sind unter dem Punkt "Ich beabsichtige für folgendes Unternehmen einen CbCR-Report abzugeben:" die Daten des Gruppenträgers einzutragen. Um Ihren Antrag dem Fachbereich Pillar 2 zuzuordnen, fügen Sie darüber hinaus bitte einen Klammerzusatz mit Pillar 2 zu dem ersten Feld „Name des Unternehmens“ hinzu. Unter dem Punkt "Meine Kontaktdaten lauten:" sind die Daten des Datenübermittlers bzw. im Falle einer Vertretung die Daten des Vertreters einzutragen. Außerdem geben Sie bei der Auswahlmöglichkeit "Bei dem Unternehmen, für das ich einen CbC-Report abgeben werde, handelt es sich um:" die Antwortmöglichkeit "beauftragtes Dienstleistungsunternehmen" an.

Zusätzlich zum Registrierungsformular ist ein Handelsregisterauszug entweder per Post an die unter Kontakt angegebene Adresse oder bevorzugt per Mail an service-pillar2@bzst.bund.de zu versenden.

Nach der Prüfung Ihres Antrages, erhalten Sie per Post eine BZSt-Nummer sowie per E-Mail ein BZSt-Geheimnis. Mit der BZSt-Nummer und dem BZSt-Geheimnis, können Sie hier über das bisherige BZStOnline-Portal ein BZSt-Zertifikat für die Anmeldung im neuen BZSt online.portal herunterladen. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Beantragung des BZSt-Zertifikats, da die Registrierung bis zu sechs Wochen dauert.

Informationen zur Registrierung beim BZSt finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zum BZSt online.portal finden Sie hier.

Für weitere Rückfragen zum Registrierungsprozess steht Ihnen der Chatbot Viola des BZSt zur Verfügung.

Hinweis:

Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d. h. für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder die Geschäftseinheit selbst). In der Anmeldung sind ausschließlich Angaben zu dem Sender der Daten einzutragen. 

Abgabe der Gruppenträgermeldung 

Für die Abgabe der Gruppenträgermeldung ist das im BZSt online.portal bereitgestellte Formular "Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz – Pillar 2" zu verwenden.

Korrekturen zu bereits übermittelten Gruppenträgermeldungen sind innerhalb dieses Formulars über die dafür vorgesehenen Unterpunkte mitzuteilen.

Weitere Informationen zur Abgabe der Gruppenträgermeldung finden Sie im BZSt online.portal.

Hinweis:

Der Gruppenträger hat dem Bundeszentralamt für Steuern spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, für den die Steuerpflicht nach diesem Gesetz besteht, seine Stellung als Gruppenträger nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch mitzuteilen (§ 3 Absatz 4 Satz 1 MinStG). Besteuerungszeitraum ist gemäß § 94 Satz 2 MinStG das Kalenderjahr. Aus diesem Grund ist bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr die Gruppenträgermeldung bis zum 28.02. des Jahres abzugeben, das auf das Ende des Geschäftsjahrs folgt. Dabei ist das Geschäftsjahr der obersten Muttergesellschaft maßgeblich (§ 7 Absatz 11 MinStG).

Beispiel: 

Die oberste Muttergesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr vom 01.02.2024 bis 31.01.2025. Nach § 94 Satz 2 i.V.m. § 3 Absatz 4 Satz 1 MinStG ist die Frist zur Abgabe der Gruppenträgermeldung der 28.02.2026.

Abgabe des Mindeststeuer-Berichts

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang – Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt. Bisher besteht noch keine Möglichkeit für einen manuellen Dateiupload über das BZSt online.portal.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-4045

Zuständigkeitsbereich:

Pillar 2