Elektronische Datenübermittlung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur elektronischen Datenübermittlung an das BZSt. Gruppenträgermeldungen und Mindeststeuer-Berichte sind auf elektronischem Wege über das BZSt online.portal an das BZSt zu übermitteln.
Anmeldung und Registrierung im BZSt online.portal
Die Anmeldung im neuen BZSt online.portal ist mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat oder BZSt-Zertifikat möglich. Sofern Sie bereits Zugang zu dem alten BZSt Online-Portal durch ein BZSt- oder ELSTER-Zertifikat haben, können Sie diese ebenfalls verwenden, um sich im neuen BZSt online.portal anzumelden.
Falls kein gültiges ELSTER-Zertifikat oder BZSt-Zertifikat vorliegen sollte, können Sie über folgendes Registrierungsformular ein BZSt-Zertifikat zur elektronischen Datenübermittlung beantragen.
Bitte senden Sie zusätzlich zum Registrierungsformular einen Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument des Datenübermittlers an das E-Mail-Postfach service-pillar2@bzst.bund.de. Bitte teilen Sie uns dieser E-Mail mit, wann das Registrierungsformular abgesendet wurde.
Nach der Prüfung Ihres Registrierungsantrags, erhalten Sie per Post eine BZSt-Nummer sowie per E-Mail ein BZSt-Geheimnis. Mit der BZSt-Nummer und dem BZSt-Geheimnis, können Sie hier über das bisherige BZSt Online-Portal ein BZSt-Zertifikat für die Anmeldung im neuen BZSt online.portal herunterladen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Registrierung sechs bis acht Wochen dauern kann.
Informationen zur Registrierung beim BZSt finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum BZSt online.portal finden Sie hier.
Für weitere Rückfragen zum Registrierungsprozess steht Ihnen der Chatbot Viola des BZSt zur Verfügung.
Hinweis zur Registrierung
Lediglich für den Übermittler der Daten, d. h. die Stelle, die die Daten an das BZSt übermittelt (z. B. Vertreter oder Fremddienstleister), bedarf es der Registrierung beim BZSt. In dem Registrierungsformular sind daher ausschließlich Angaben zu dem Übermittler der Daten zu machen.
Zum Registrierungsformular zur elektronischen Datenübermittlung
Abgabe der Gruppenträgermeldung
Für die Abgabe der Gruppenträgermeldung ist das im BZSt online.portal bereitgestellte Formular „Gruppenträgermeldung nach § 3 Mindeststeuergesetz – Pillar 2“ zu verwenden.
Korrekturen zu bereits übermittelten Gruppenträgermeldungen sind innerhalb dieses Formulars über die dafür vorgesehenen Unterpunkte mitzuteilen.
Weitere Informationen zur Abgabe der Gruppenträgermeldung finden Sie im Kommunikationshandbuch.
Hinweis
Der Gruppenträger hat dem Bundeszentralamt für Steuern spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, für den die Steuerpflicht nach diesem Gesetz besteht, seine Stellung als Gruppenträger nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch mitzuteilen (§ 3 Absatz 4 Satz 1 MinStG). Besteuerungszeitraum ist gemäß § 94 Satz 2 MinStG das Kalenderjahr. Aus diesem Grund ist bei einem vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr die Gruppenträgermeldung bis zum 28.02. des Jahres abzugeben, das auf das Ende des Geschäftsjahrs folgt. Dabei ist das Geschäftsjahr der obersten Muttergesellschaft maßgeblich (§ 7 Absatz 11 MinStG).
Beispiel
Die oberste Muttergesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr vom 01.02.2024 bis 31.01.2025. Nach § 94 Satz 2 i.V.m. § 3 Absatz 4 Satz 1 MinStG ist die Frist zur Abgabe der Gruppenträgermeldung der 28.02.2026.
Abgabe des Mindeststeuer-Berichts
Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang – Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt. Bisher besteht noch keine Möglichkeit für einen manuellen Dateiupload über das BZSt online.portal.
Hinweis zum Kontaktformular
Für allgemeine Anfragen zum Thema globale Mindestbesteuerung - Pillar 2 können Sie untenstehendes Kontaktformular des BZSt verwenden.
Die Nutzung des BZSt-Kontaktformulars erfolgt unverschlüsselt und stellt keine sichere Kommunikation mit dem BZSt dar. Gleiches gilt grundsätzlich für eine Kontaktaufnahme per einfacher E-Mail (unverschlüsselt). Bitte achten Sie darauf, welche Anfragen oder Daten Sie über diese Kontaktmöglichkeiten an das BZSt senden.
Bitte beachten Sie, dass das BZSt Ihnen Auskünfte zu Ihrer Anfrage mit sensiblen Daten (z. B. Steuerdaten) nur per verschlüsselter E-Mail übermitteln oder auf dem Postweg übermitteln darf. Falls Sie eine Antwort per unverschlüsselter E-Mail wünschen, übersenden Sie uns bitte die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung in die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail an das Postfach service-pillar2@bzst.bund.de.
Alternativ können Sie sich über das BZSt online.portal, per verschlüsselter E-Mail (siehe Merkblatt), Telefon oder per Post an uns wenden.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: +49 228 406-4045
Zuständigkeitsbereich:
Pillar 2