Bundeszentralamt für Steuern

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FATCA

FATCA – Elektronische Datenübermittlung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika.

Darüber hinaus werden Ihnen hier die Schritte der BZStOnline-Portal (BOP) Nutzung erklärt und übrige Fragen beantwortet.

Registrierung/Anmeldung beim BZSt

Um Daten an das BZSt übermitteln zu können, ist zunächst eine Anmeldung beim Fachbereich FATCA im BZSt erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular "Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten im FATCA-Verfahren". Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d. h. die Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder das Finanzinstitut selbst). In der Anmeldung sind ausschließlich Angaben zu dem Sender der Daten einzutragen.

Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten im FATCA-Verfahren. Wählen Sie bitte Bereich: "Unternehmen", Thema: "FATCA-Abkommen" und das Anliegen: "Anmeldung Datensender" aus.

Entsprechend der eingereichten Anmeldung, wird nach Prüfung durch das BZSt das jeweils weiter erforderliche Vorgehen per E-Mail mitgeteilt. In diesem Zusammenhang wird dem Datensender eine BZSt-Nummer mitgeteilt, soweit diese nicht ggfs. bereits für andere Verfahren vergeben wurde. Bei der Anmeldung im BOP wird daraufhin auch ein BOP-Zertifikat generiert.

Besonderheit für Massendatenmelder:

Neben der o. g. Anmeldung muss nach erfolgter Rückmeldung durch das BZSt zwingend eine zusätzliche Freischaltung zur Nutzung der sogenannten Massendatenschnittstelle ELMA im BOP erfolgen.

Ausführliche Informationen zum Registrierungsverfahren für die Übermittlung von FATCA-Meldungen an das BZSt finden Sie im Kommunikationshandbuch Teil 1.

Bei Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA ist auch die Freischaltung der Massendatenschnittstelle ELMA erneut im BOP zu beantragen.

Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates kann auch dem privaten Bereich "Mein BOP" entnommen werden.

Es ist zu beachten, dass die Sicherheitseigenschaften der BZSt-Nummer bei Weitergabe des BOP-Zertifikates in eigener Verantwortung verletzt werden.

Bei missbräuchlicher Nutzung wird der ursprüngliche Eigentümer ermittelt und verantwortlich gemacht.

Registrierung beim IRS

Einleitung

Die meldenden deutschen Finanzinstitute sind verpflichtet, sich entsprechend des FATCA-Abkommens zur Datenübermittlung bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS) registrieren zu lassen, um von dort eine GIIN (Global Intermediary Identification Number) zugewiesen zu bekommen, sofern sie nicht schon aus anderen Gründen erteilt wurde.

Für die technische Übermittlung der Daten an das BZSt, ist zusätzlich eine Registrierung des Datensenders (Fremddienstleister oder das Finanzinstitut selbst) beim BZSt erforderlich.

Sind Sie bereits beim BZSt und dem IRS registriert, im Besitz einer gültigen GIIN, BZSt-Nummer und eines BOP-/EOP-Zertifikates, erübrigt sich der jeweilige Registrierungsschritt.

Registrierung bei der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (IRS)

Meldende deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, sich beim IRS zu registrieren und dort eine Internationale Identifikationsnummer für Intermediäre (Global Intermediary Identification Number, GIIN) zu beantragen. Für die Registrierung steht das Registrierungsportal des IRS zur Verfügung.

Datenübermittlungswege

Meldungen deutscher Finanzinstitute aufgrund des FATCA-Abkommens sind ausschließlich auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln. Für eine Abgabe der FATCA-Daten an das BZSt werden die beiden folgenden Datenübermittlungswege angeboten:

Einzeldatenübermittlung (BOP)

Die Übermittlung der Meldung(en) erfolgt über das BOP. Hierfür wurde im BOP ein Online-Formular bereitgestellt (FATCA-Formular), in dem die Daten für die jeweilige Einzelmeldung manuell erfasst und anschließend an das BZSt übermittelt werden können.

Ausführliche Informationen zur Datenübermittlung über das BOP unter Verwendung des FATCA-Formulars für Einzelmelder finden Sie im Kommunikationshandbuch FATCA Teil 2.

Massendatenübermittlung (Massendatenschnittstelle ELMA)

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die Massendatenschnittstelle ELMA durchgeführt. Die Datenübermittlung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz.

Detaillierte Informationen zur standardisierten Datenübermittlung an das BZSt über die Massendatenschnittstelle ELMA (verfahrensübergreifende technische Beschreibung) können Sie dem Kommunikationshandbuch ELMA Standard KHB entnehmen.

Fachspezifische Anforderungen zur Datenübermittlung von FATCA-Meldungen über ELMA finden Sie im Kommunikationshandbuch Teil 3 - FACTA (Datenübermittlung über die Massendatenschnittstelle ELMA).

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für die Übermittlung eine erfolgreiche Freischaltung für die Massendatenschnittstelle ELMA ist.

XML-Web Upload im BOP

Im BOP ist die Datenübermittlung neben der Nutzung des FATCA-Formulars für Einzeldatenmelder auch über einen direkten Upload von XML-Dateien möglich. Den Bereich für den XML-Upload finden Sie im BOP unter "Formulare & Leistungen"/"Versand von Massendaten (ELMA5)"/"Versand von Massendaten zum FATCA-Abkommen an die ELMA5-Schnittstelle".

Bitte beachten Sie, dass für den Upload von XML-Dateien eine Freischaltung für die Massendatenschnittstelle ELMA sowie die Einbindung eines BOP-Zertifikates im Browser erforderlich ist.

Eine Anleitung für die Einbindung eines BOP-Zertifikates finden Sie im BOP unter folgendem Link. (www.elster.de/bportal/helpGlobal?themaGlobal=elma5-https_leitfaden)

Weitere Informationen zur Freischaltung des ELMA-Zugangs können Kapitel 2.4 des Kommunikationshandbuch Teil 1 entnommen werden.