Bundeszentralamt für Steuern

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Steuergestaltung

Elektronische Datenübermittlung

Meldungen digitaler Plattformbetreiber sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Wege an das BZSt zu übermitteln.

Massendatenübermittlung DIP und Dateiupload

Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die DIP-Schnittstelle (Digitaler Posteingang - Schnittstelle) für Massendaten durchgeführt. Bisher besteht noch keine Möglichkeit für einen manuellen Dateiupload über das BZSt online.portal. Diese Funktion soll zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

Den aktuellen Stand des Kommunikationshandbuchs finden Sie auf der Seite zum DIP. Den amtlichen Datensatz und das dazugehörige XSD-Schema sowie das Kommunikationshandbuch für die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber finden Sie unter dem Punkt "Handbücher".

Registrierung beim BZSt

Zur Übermittlung von Daten an das BZSt können Sie sich im neuen BZSt online.portal entweder mit einem Elster-Zertifikat oder mit dem BZSt-Zertifikat anmelden.

In Ausnahmefällen (z.B. für Plattformbetreiber, die nicht im Inland ansässig sind) können Sie sich an den zuständigen Fachbereich im BZSt wenden, um ein BZSt-Zertifikat zu erhalten. Verwenden Sie hierzu bitte das Kontaktformular "Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten". Mit dieser Anmeldung teilen Sie dem Fachbereich für Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7) mit, dass Sie Daten übermitteln wollen.

Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d. h. für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder der Plattformbetreiber selbst). In der Anmeldung sind ausschließlich Angaben zu dem Sender der Daten einzutragen.

Zur Übermittlung von Massendaten muss zusätzlich in jedem Fall eine Freischaltung zur Nutzung der Massendatenschnittstelle (DIP) erfolgen. Der Antrag kann im neuen BZSt online.portal gestellt werden.

Nützliche Links

Informationen zu den Portalen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter den Portalinformationen.

Informationen zur neuen Massendatenschnittstelle DIP finden Sie beim Digitalen POSteingang.

Kontaktformular zur Anmeldung des Datensenders zwecks elektronischer Übermittlung von Daten

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)