Bundeszentralamt für Steuern

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Steuergestaltung

Vorschriften

Auf dieser Seite finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum automatischen Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6).

Gesetzestexte/Grundlagen

BMF-Schreiben

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Offiziellen Charakter haben ausschließlich die Veröffentlichungen im amtlichen Verkündungsorgan (in der Regel Bundesgesetzblatt, Bundessteuerblatt oder Bundesanzeiger).

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Automatischer Austausch von Steuergestaltungen
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-0

Zuständigkeitsbereich:

Automatischer Austausch von Steuergestaltungen