Elektronische Datenübermittlung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern sowie zur elektronischen Datenübermittlung.
Registrierung beim BZSt
Zur Übermittlung von Daten an das BZSt ist zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich im BZSt erforderlich. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular "Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten im CRS-Verfahren". Mit dieser Anmeldung teilen Sie dem Fachbereich mit, dass Sie Daten übermitteln wollen; gleichzeitig ist die gewünschte Schnittstelle (BOP-Formular und/oder ELMA-Massendatenschnittstelle) anzugeben. Die Anmeldung beim BZSt muss unabhängig davon erfolgen, ob die meldende Stelle bereits Daten über das ElsterOnline-Portal (EOP), BZStOnline-Portal (BOP) oder die Massendatenschnittstelle ELMA im Rahmen eines anderen Verfahrens übermittelt oder übermittelt hat.
Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d. h., für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder das Finanzinstitut selbst) und muss nur einmalig vor der ersten Datenübermittlung erfolgen. In der Anmeldung sind ausschließlich Angaben zu dem Sender der Daten einzutragen.
Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten im CRS-Verfahren. Wählen Sie bitte Bereich: "Unternehmen", Thema: "Common Reporting Standard" und das Anliegen: "Anmeldung Datensender" aus.
Sofern Sie noch nicht das EOP oder das BOP nutzen, also nicht über eine aktive BZSt-Nummer verfügen und im Besitz eines gültigen Logins (gleich BOP Zertifikat) sind, müssen Sie eine Portalregistrierung durchführen. Andernfalls können Sie diesen Schritt auslassen. Entsprechend der eingereichten Anmeldung wird nach Prüfung durch das BZSt das jeweils weiter erforderliche Vorgehen mitgeteilt.
Besonderheit für Massendatenmelder: Neben der o. g. Anmeldung muss nach erfolgter Rückmeldung durch das BZSt zusätzlich in jedem Fall eine Freischaltung zur Nutzung der Massendatenschnittstelle (ELMA) erfolgen.
Ausführliche Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie im Kommunikationshandbuch CRS Teil 1.
Gültigkeit und Laufzeit des BZStOnline-Portal-Zertifikates
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates kann dem 'Privaten Bereich' im BOP entnommen werden. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Zum Ablauf des Zertifikats wird in der Regel eine Benachrichtigung per E-Mail versandt.
Erfolgt daraufhin ein normales Login (Anmelden) im BOP, wird das Zertifikat automatisch verlängert und alle Konten bleiben erhalten.
Ist das nicht geschehen und eine Anmeldung nicht mehr möglich, kann mit der bekannten BZSt-Nummer und dem mitgeteilten Geheimnis eine erneute Registrierung vorgenommen werden.
Bei Nutzung der ELMA Schnittstelle ist eine Freischaltung nach der üblichen Vorgehensweise ebenfalls erneut durchzuführen.
Weitere Hinweise hierzu befinden sich unter 'Hilfe, FAQ' im BOP.
Wichtiger Hinweis zur BZSt-Nummer und zum BOP-Zertifikat:
Zertifikate, die aufgrund einer BZSt-Nummer erstellt wurden, die mit BZ5 beginnt, können ausschließlich für Einzeldatenmeldungen verwendet werden.
Eine Nutzung der Massendatenschnittstelle ist damit nicht möglich. Bitte beantragen Sie eine neue BZSt-Nummer, wenn Sie derzeit ausschließlich im Besitz einer BZ5-Nummer sind, jedoch Massendaten übertragen möchten.
Des Weiteren ist es zu beachten, dass die Sicherheitseigenschaften der BZSt-Nummer bzw. des BOP-Zertifikates bei Weitergabe in eigener Verantwortung aufgegeben werden.
Bei missbräuchlicher Nutzung wird der ursprüngliche Eigentümer ermittelt und verantwortlich gemacht.
Datenübermittlungswege
Deutsche Finanzinstitute haben die Meldungen ausschließlich elektronisch an das BZSt zu übermitteln.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Infobriefen sowie den einzelnen Teilen des Kommunikationshandbuches.
Für die Übermittlung der CRS-Daten stehen Ihnen die drei folgenden Meldewege zur Verfügung.
Einzeldatenübermittlung (BZStOnline-Portal)
Die Übermittlung der Meldung(en) erfolgt über das BOP. Hierfür wird im BOP das CRS-Formular als Online-Formular bereitgestellt. In diesem werden die Daten für die jeweilige Einzelmeldung händisch erfasst und anschließend an das BZSt übermittelt.
Eine Übermittlung von Daten im CSV-Format ist nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Übermittlung unter Verwendung des CRS-Formulars für Einzelmelder werden im Kommunikationshandbuch Teil 2 CRS gegeben.
XML-Web Upload im BOP
Im BOP ist die Datenübermittlung neben der Nutzung des Formulars für Einzeldatenmeldungen auch über einen direkten Upload von XML-Dateien möglich. Den Bereich für den XML-Upload finden Sie im BOP unter "Formulare & Leistungen"/"Versand von Massendaten (ELMA5)"/"Versand von Massendaten zum CRS-Abkommen an die ELMA5-Schnittstelle". Eine Benutzeranleitung für den Versand an die ELMA5-Schnittstelle steht Ihnen dort ebenfalls zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die XML-Datei den Vorgaben der amtlichen Datensatzbeschreibung entsprechen muss und dass für den Upload von XML-Dateien ebenfalls eine Freischaltung für die ELMA-Schnittstelle sowie die Einbindung des Zertifikats im Browser erforderlich ist.
Eine Anleitung für die Einbindung des Zertifikates finden Sie im BOP unter dem folgenden Link.
Massendatenübermittlung (ELMA)
Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die ELMA-Schnittstelle für Massendaten durchgeführt Bei der Erstellung der XML-Datei sind die Vorgaben der amtlichen Datensatzbeschreibung zu beachten.
Die Beschreibung entspricht weitestgehend den allgemeinen Vorgaben des User Guides zum CRS XMLSchema v1.0.
Voraussetzung für die Übermittlung ist eine erfolgreiche Freischaltung für die ELMA-Schnittstelle.
Weitere Vorgaben zu Dateninhalten einzelner Datenfelder und zum Verfahren insgesamt sind in dem Kommunikationshandbüchern Teil 4, 3a und 3b enthalten.
Übermittlung von Testdaten
Sie können ganzjährig Testdatenlieferungen im Rahmen Ihres Integrationstests an die ELMA-Schnittstelle übermitteln. Die Datenübermittlung ist im Kommunikationshandbuch ELMA beschrieben. Abweichend hierzu sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Abweichend vom Kommunikationshandbuch ELMA ist für die Einlieferung von Daten für den Integrationstest "elma5c.bfinv.de" zu verwenden. Die IP-Adresse kann ohne vorherige Ankündigung wechseln. Verwenden Sie daher das Domain Name System (DNS) für die Ermittlung der IP-Adresse.
Der Server "elma5p.bfinv.de" darf für die Lieferung von Testdaten nicht verwendet werden!
Im Integrationstest müssen alle Lieferungen über das XML Feld <Verarbeitungslauf> im ELMAHeader als Testlieferungen gekennzeichnet werden. Dazu ist dieses Feld mit dem Wert "TESTLAUF" zu füllen.
Das BZSt kann auch in der Testumgebung Ihre Datenlieferungen nicht verändern oder löschen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie keine Echtdaten auf dem Testsystem oder Testdaten auf dem Produktionssystem einstellen.
Eine Übermittlung von Testdaten über das CRS Formular oder den XML-Upload im BOP ist nicht möglich.
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I A 2
An der Küppe 1
53225 Bonn
Zuständigkeitsbereich:
Common Reporting Standard