Wirtschafts-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Natürliche Personen erhalten die Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätige zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Hinweis
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt. Die Arbeiten zur Einführung laufen. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Allgemeines
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Daher erhalten Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen.
Vergabe
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Meldepflichten
Sieht ein Gesetz die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer vor, kann der Steuerpflichtige diese Angaben tatsächlich für Vorgänge erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der W-IdNr. machen. Über den Zeitpunkt der Vergabe der W-IdNr. wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.