Bundeszentralamt für Steuern

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WIdNr

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zu Themen rund um die W-IdNr.



Fragen und Antworten

Stand letzte Aktualisierung: 24.10.2024

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer und warum?

Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.

Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten ab November 2024 ihre W-IdNr. Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, wird an Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine W-IdNr. vergeben.

Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren.

Was bringt mir die Wirtschafts-Identifikationsnummer als Unternehmerin / Unternehmer?

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung Ihres Unternehmens in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie erleichtert zukünftig die Kommunikation mit Behörden und kann dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.
Weitere Informationen finden Sie im allgemeinen Teil des Internetauftritts der W-IdNr. unter „Nutzen und Vorteile“.

Was bedeutet „wirtschaftlich Tätige“?

Nach § 139a Abs. 3 AO sind wirtschaftlich Tätige natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen.

Werden mehrere W-IdNrn. erteilt, wenn mehrere Gewerbe betrieben werden?

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr.

Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt.

Die Erteilung weiterer U-Merkmale erfolgt wegen der stufenweisen Vergabe voraussichtlich ab 2026.

Wann erhalte ich meine W-IdNr.?

Die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Die Einführung der W-IdNr. erfolgt stufenweise. Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten die W-IdNr. ab November 2024.

In den übrigen Fällen erfolgt die Vergabe und Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn Ihnen bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt worden ist, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?

Die W-IdNr. wird ausschließlich vom BZSt vergeben. Das BZSt stellt hierfür keine Kosten in Rechnung.

Muss ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer bei einer Neugründung beantragen?

Die W-IdNr. wird bei einer Neugründung unter Berücksichtigung der stufenweisen Vergabe automatisiert vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Hierfür ist kein Antrag notwendig.

Muss ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer für ein bestehendes Unternehmen beantragen?

Auch für bestehende Unternehmen wird die W-IdNr. unter Berücksichtigung der stufenweisen Vergabe automatisiert vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Hierfür ist kein Antrag notwendig. Weitere Informationen zur Mitteilung der W-IdNr. finden Sie auf der Website unter "Mitteilung der W-IdNr."

Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere Identifikations-Nummern?

Die W-IdNr. ersetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern nicht. Sie wird parallel zu diesen verwendet und kann in bestimmten Fällen perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen.

Wenn ein wirtschaftlich Tätiger bereits eine W-IdNr. hat und dann zu einem späteren Zeitpunkt eine USt-IdNr. beantragt, lautet diese USt-IdNr. dann genau so, wie die bereits erteilte W-IdNr.?

Ja, dies ist der Fall. Allerdings erhält der Unternehmer dennoch eine gesonderte Mitteilung über die Vergabe seiner USt-IdNr.

Was ist der Unterschied zwischen der W-IdNr. und der USt-IdNr.?

Die USt-IdNr. dient speziell dem innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU und ist für Unternehmen relevant, die Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU anbieten. Durch die W-IdNr. hingegen erhält jeder wirtschaftliche Tätige zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal.

Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt. Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. nicht beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im allgemeinen Teil des Internetauftritts der W-IdNr. unter "Abgrenzung zur USt-IdNr., IdNr., Steuernummer und bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer".

Was ist ein Unterscheidungsmerkmal?

Für jede wirtschaftliche Tätigkeit wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet. Bei Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale.

  • Erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001
  • Zweite wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00002

Was ist der Unterschied zwischen der W-IdNr. und der IdNr.?

Die IdNr. bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion als eindeutiges Identifikationsmerkmal einer natürlichen Person im Verwaltungsverfahren erhalten. Im Gegensatz zur IdNr. wird die W-IdNr. nur im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben. Die Angabe der IdNr. bei Serviceleistungen der Steuerverwaltung ist auch weiterhin notwendig.

Was muss ich tun, um die W-IdNr. zu erhalten?

Informationen zum Erhalt der W-IdNr. finden Sie auf der Website unter "Mitteilung der W-IdNr.".

Wie kann ich eine erneute Mitteilung der W-IdNr. veranlassen?

Sollten Sie auf Ihre bereits vergebene W-IdNr. nicht mehr zugreifen können, ist es möglich ab Dezember 2024 die erneute Mitteilung der W-IdNr. in die Wege zu leiten.

Was muss ich tun, wenn sich an meinen Stammdaten (z.B. Adresse oder Betriebssitz, Änderung der Firma) etwas ändert?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Dieses übersendet die geänderten Daten elektronisch an das BZSt. Das BZSt kann Ihre Daten nicht ändern.

Welche Daten werden von mir gespeichert?

Beim BZSt werden die für die Identifikation erforderlichen Daten der wirtschaftlich Tätigen gespeichert.

Der Datenumfang ist

  • für natürliche Personen in § 139c Absatz 3 AO,
  • für juristische Personen in § 139c Absatz 4 AO und
  • für Personenvereinigungen in § 139c Absatz 5 AO

abschließend aufgezählt.

Wer erhält Zugriff auf meine Daten?

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten zur W-IdNr. erheben und verwenden. Die beim BZSt gespeicherten Daten unterliegen nach dem Gesetz einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten nicht zulässt.

Andere öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen dürfen die W-IdNr. nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder für Datenübermittlung zwischen Ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.

Darunter fällt beispielsweise die Übermittlung an das Unternehmensbasisdatenregister nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die beim BZSt nach § 139c Absatz 3 bis 5a AO gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die wirtschaftliche Tätigkeit beendet wurde.

Wie kann ich den Bereich W-IdNr. direkt kontaktieren?

Bei Fragen können Sie den Bereich W-IdNr. über das nachfolgende Kontaktformular kontaktieren:

Kontaktformular