Bundeszentralamt für Steuern

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Identifikationsnummern

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unternehmen. die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr).

Der Besitz einer gültigen USt-IdNr ist eine der Voraussetzungen dafür, dass diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht und erhalten werden können, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen eine gültige USt-IdNr besitzt.

Hinweis

Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt für die zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften und Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Redaktion ist bemüht, aktuelle Änderungen zeitnah einzuarbeiten. Da die Aktualisierungen, insbesondere bei umfangreichen Änderungen, einige Zeit in Anspruch nehmen können, kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der bereitgestellte Stand der Rechtsvorschriften und Schreiben des BMF immer tagesaktuell ist. Gleiches gilt für Inhalte von Seiten, die nicht vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt worden sind, auf die aber verwiesen wird (Links).

Offiziellen Charakter haben ausschließlich die Veröffentlichungen im amtlichen Verkündungsorgan (in der Regel Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger).

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis

Zuständigkeitsbereich:

Zustaendigkeit_umsatzsteuer_idnr