Bundeszentralamt für Steuern

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EU und International

EU-Energiekrisenbeitrag

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die bundesweit zuständige Behörde für die Verwaltung des EU-Energiekrisenbeitrags. Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Anmeldesteuer. Er ist vom Steuerschuldner selbst zu berechnen, anzumelden und an das BZSt zu entrichten.

Grundlegende Informationen

Bei dem EU-Energiekrisenbeitrag handelt es sich um eine Notfallmaßnahme, die als Reaktion auf die hohen Energiepreise in Kapitel III der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 eingeführt wurde. Die Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags in Deutschland regelt das EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG).

Steuerschuldner des EU-Energiekrisenbeitrags ist jedes Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 2 EU-EnergieKBG, das in den in § 3 Absatz 2 EU-EnergieKBG definierten Besteuerungszeiträumen mindestens 75 % ihrer Umsätze durch Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Extraktion, Bergbau, Erdölraffination oder Herstellung von Kokereierzeugnissen erzielen.

Die Bemessungsgrundlage für den EU-Energiekrisenbeitrag ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen dem steuerlichen Gewinn des Besteuerungszeitraums abzüglich des um 20 % erhöhten Durchschnittsgewinns der nach dem 31. Dezember 2017 beginnenden und vor dem Beginn des ersten Besteuerungszeitraums endenden Wirtschaftsjahren.

Bei dem EU-Energiekrisenbeitrag handelt es sich um eine Anmeldesteuer.

Der mit Ablauf des Besteuerungszeitraums entstehende EU-Energiekrisenbeitrag ist mit Ablauf der Frist zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung des betroffenen Kalenderjahres anzumelden und innerhalb von zehn Tagen nach Abgabe der Steueranmeldung zu entrichten.

Vorschriften

Beantragung einer Steuernummer für den EU-Energiekrisenbeitrag

Für die Abgabe einer Steueranmeldung und die Entrichtung des EU-Energiekrisenbeitrags benötigen Sie eine Steuernummer. Wenn Sie keine entsprechende Steuernummer haben, können Sie diese beim BZSt formlos beantragen.
Bei der Beantragung einer Steuernummer bitte ich Sie folgende Angaben mitzuliefern:

  • Name des Unternehmens / der Firma
  • Vollständige Anschrift / Postfach
  • ggf. Name und Anschrift des Vertretungsbevollmächtigten (Als Vertretungsbevollmächtigter übersenden Sie bitte die zugrunde liegende Vertretungsvollmacht im Original.)
  • ggf. Name und Telefon des zuständigen Bearbeiters

Sie können Ihren formlosen Antrag gerne per E-Mail an ekb@bzst.bund.de übermitteln.

Das BZSt darf Ihnen E-Mails grundsätzlich nur verschlüsselt übermitteln. Ist von Ihnen eine unverschlüsselte Kommunikation gewünscht, ist diese nur möglich, wen Sie schriftlich eingewilligt haben. Das Einwilligungsformular zur unverschlüsselten Kommunikation finden Sie hier.

Auf die Möglichkeit zur Erteilung eines Lastschriftmandats zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird hingewiesen.

Formulare

Elektronische Datenübermittlung

Über das BZStOnline-Portal (BOP) haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllte Steueranmeldung als PDF-Dokument hochzuladen und elektronisch an das BZSt zu übermitteln.

Im BZStOnline-Portal (BOP) können Sie sich mit Ihrem Zertifikat des ElSterOnline-Portals (EOP) anmelden. Unter dem Menüpunkt "Allgemeine Formulare" können Sie dem BZSt sowohl allgemeine Nachrichten, Einsprüche und Belege zukommen lassen. Über den dort auswählbaren Menüpunkt "Energiekrisenbeitrag" werden Ihre Nachrichten dem Fachbereich des EU-Energiekrisenbeitrags zugeleitet.

Sollten Sie Ihre ausgefüllte Steueranmeldung elektronisch an das BZSt übermitteln wollen, können Sie die Steueranmeldung als Anhang zu Ihrer Nachricht hochladen. Bitte nutzen Sie hierfür den Menüpunkt "Belegnachreichung".

Bankverbindung zur Entrichtung des EU-Energiekrisenbeitrags

Empfänger: Bundeskasse Trier

Institut: Bundesbank Filiale Saarbrücken

IBAN: DE89 5900 0000 0059 0010 70

BIC: MARKDEF1590

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE09ZZZ00000000001

Geben Sie bitte bei der Zahlung die Ihnen zugeteilte Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum an.

Fragen & Antworten

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

EU-Energiekrisenbeitrag
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-18-3100

Zuständigkeitsbereich:

EU-Energiekrisenbeitrag