Bundeszentralamt für Steuern

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Abzugsteuerentlastung

Elektronische Datenübermittlung

Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP) für das Entlastungsverfahren.

Um sich bei BOP registrieren zu können, ist über den Zulassungs- und Registrierungsantrag eine BZSt-Nummer und ein BZStGeheimnis zu beantragen. Diesen Antrag finden Sie hier.

Entlastungsanträge

Die Freistellungs- und Erstattungsanträge sind ab dem 01.01.2023 grundsätzlich elektronisch über das BZStOnline-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln (§ 50c Abs. 5 Satz 1 EStG).

Dieses können Sie über www.elster.de/bportal aufrufen.

Um sich im BOP anmelden zu können, ist ein entsprechendes Zertifikat erforderlich. In Betracht kommen hier:

  • das ElsterOnline-Portal (EOP)-Zertifikat oder
  • das BZStOnline-Portal-Zertifikat aus anderen Meldeverfahren.

Für die Abgabe im BOP können Sie Ihre bestehenden Software-Zertifikate nutzen.

Sollten Sie weder über ein BOP-Zertifikat noch über ein EOP-Zertifikat verfügen, müssen Sie für die Nutzung des BOP eine Registrierung durchführen.

Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Beantragung des BOP-Zertifikates.

Der Registrierungsvorgang kann bis zu sechs Wochen dauern.

Für weitere Rückfragen zum Registrierungsprozess stehen Ihnen der Chatbot und die FAQs zur Verfügung.

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat St I B 5 - Abzugsteuern nach 50, 50a EStG
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200

Zuständigkeitsbereich:

Abzugsteuern