Privatpersonen
Das Bundeszentralamt für Steuern als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen nimmt zahlreiche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr, welche ihr durch Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zugewiesen sind.
Eine Vielzahl dieser steuerlichen Aufgaben erstrecken sich auf den Bereich der Privatpersonen.