Bundeszentralamt für Steuern

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Charta der Vielfalt

Charta der Vielfalt

Das BZSt stellt sich den Herausforderungen einer sich weiter wandelnden und sich öffnenden Gesellschaft. Wir möchten ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist und in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Diskriminierungen geschützt sind.

DIVERSITÄT UND VIELFALT

Selbstverständlich unterstützen wir die berufliche Gleichstellung von Mann und Frau. Genderkompetenz und interkulturelle Sensibilität bzw. Kompetenz sind für die Führungskräfte und Beschäftigten des BZSt keine Fremdworte. Bei uns arbeiten Menschen aus verschiedenen Kulturen und mit unterschiedlichsten Präferenzen. Unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren Sie hier höchste Wertschätzung für Ihre Arbeitsleistung. Ihre Vielfalt ist unsere Stärke.

Zudem sind bei uns die Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen sehr willkommen. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen oder als den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen im Rahmen des Arbeitslebens wahrzunehmen, gibt es im BZSt die Schwerbehindertenvertretungen. Neben der persönlichen Beratung gehört dazu auch die Beteiligung durch den Arbeitgeber bei allen Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte oder die ganze Gruppe betreffen.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenso ausdrücklich erwünscht.

CHARTA DER VIELFALT

Die Charta der Vielfalt wurde 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen. Ziel der Unternehmensinitiative ist die Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Organisationen, die die Charta der Vielfalt unterzeichnen, verpflichten sich dazu, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist.

Das BZSt ist der Charta der Vielfalt beigetreten und bringt sich aktiv in dieses Netzwerk ein. Damit unterstützen wir das Ziel, die Diversität in der Arbeitswelt in Deutschland anzuerkennen und einzubeziehen. Das BZSt schafft für seine Beschäftigten ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens.

Im Rahmen der Charta der Vielfalt wird das BZSt

  1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung aller geprägt ist. Das BZSt schafft die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben.
  2. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
  3. seine Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie seinem Leistungsanspruch gerecht werden.
  4. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.
  5. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
  6. über seine Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
  7. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversität informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.