Bundeszentralamt für Steuern

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Internationale Amtshilfe

Tax Rulings

"Tax Rulings" sind steuerliche Vorbescheide im internationalen Kontext, die eine grenzüberschreitende Wirkung haben.

Nach deutschem Recht handelt es sich bei "steuerlichen Vorbescheiden" um verbindliche Auskünfte im Sinne des § 89 Abs. 2 AO, verbindliche Zusagen gemäß § 204 AO und Vorabzusagen über Verrechnungspreise als sonstige Verwaltungsakte. Staaten, die durch die grenzüberschreitende Wirkung betroffen sind, erhalten unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen Informationen zur Existenz und dem Inhalt eines Tax Rulings.

Diese Informationen werden durch das BZSt an die in- und ausländischen Finanzbehörden weitergeleitet.