Bundeszentralamt für Steuern

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Unternehmen

Zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (CESOP)

Mithilfe der Zahlungsinformationen sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können. Die Finanzverwaltung soll durch den Zugang zu den Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister Informationen erhalten, die bislang nicht oder nicht unmittelbar zur Verfügung standen. Dadurch soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, schneller betrügerische Unternehmen zu ermitteln und festzustellen, in welchem Mitgliedstaat Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere gemäß den Bestimmungen des Titels V der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1) als erfolgt bzw. erbracht gelten.

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Referat St III 9 - CESOP
An der Küppe 1
53225 Bonn

Zuständigkeitsbereich:

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