Bundeszentralamt für Steuern

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International Compliance Assurance Programme (ICAP)

Hinweis: Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde u.a. ein neuer § 89b AO zu internationalen Risikobewertungsverfahren in die Abgabenordnung eingefügt. Die neue Regelung betrifft insbesondere ICAP-Verfahren. Die nachstehend auf dieser Website enthaltenen Informationen entsprechen insoweit teilweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sie werden in Kürze überarbeitet.

Das International Compliance Assurance Programme (ICAP) ist ein freiwilliges Programm für multinationale Unternehmensgruppen und Steuerverwaltungen der Staaten, in denen diese tätig sind, zur Bewertung von Risiken ("Risk Assessment") und zur Erlangung einer gewissen Planungssicherheit ("Assurance") im Bereich der Besteuerung. Durch dieses Programm soll eine offene und kooperative multilaterale Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden international tätigen Konzernen und den Steuerverwaltungen der Staaten, in denen sie tätig sind, erreicht werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde u.a. ein neuer § 89b AO zu internationalen Risikobewertungsverfahren in die Abgabenordnung eingefügt. Die neue Regelung betrifft insbesondere ICAP-Verfahren. Die nachstehend auf dieser Website enthaltenen Informationen entsprechen insoweit teilweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sie werden in Kürze überarbeitet.

Überblick

Das International Compliance Assurance Programme (ICAP) ist ein freiwilliges Programm für multinationale Unternehmensgruppen und Steuerverwaltungen der Staaten, in denen diese tätig sind, zur Bewertung von Risiken ("Risk Assessment") und zur Erlangung einer gewissen Planungssicherheit ("Assurance") im Bereich der Besteuerung. Durch dieses Programm soll eine offene und kooperative multilaterale Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden international tätigen Konzernen und den Steuerverwaltungen der Staaten, in denen sie tätig sind, erreicht werden.

ICAP beruht auf einem bei der OECD entwickelten Konzept. Die derzeit über 20 am Programm teilnehmenden Staaten orientieren sich dabei an dem von der OECD im Februar 2021 herausgegebenen "ICAP Handbook".

Durch die Koordination der Kommunikation zwischen einem Konzern und mehreren Steuerverwaltungen unterstützt ICAP die effektive Nutzung der Verrechnungspreisdokumentation einschließlich der länderbezogenen Berichte (sog. "Country-by-Country Reporting", siehe in Deutschland § 138a AO). Mit dem multilateralen Verfahren soll ein schneller und effizienter Weg zu verbesserter Planungssicherheit im steuerlichen Bereich in einer Reihe von Staaten zur Verfügung gestellt werden. ICAP kann helfen, Meinungsverschiedenheiten und Streitbeilegungsverfahren zu vermeiden.

Teilnehmende Unternehmen können eine gewisse Planungssicherheit (im Handbuch der OECD als "Comfort" bezeichnet) erreichen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Unternehmen zum Abschluss eines ICAP-Verfahrens ggf. eine Aussage der beteiligten Steuerverwaltungen erhalten kann, dass für einen bestimmten Zeitraum nicht beabsichtigt ist, weitere Verwaltungsressourcen für eine nähere Prüfung bestimmter, als risikoarm bewerteter grenzüberschreitender Transaktionen aufzuwenden. Die Reichweite der im ICAP-Verfahren erreichbaren Planungssicherheit ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich. Rechtssicherheit, wie sie z.B. durch ein Vorabverständigungsverfahren (APA-Verfahren) oder eine abgeschlossene Betriebsprüfung erlangt werden kann, wird im ICAP-Verfahren allerdings nicht gewährt.

Rechtsgrundlagen

Für ICAP wurden bisher in Deutschland keine spezifischen neuen Rechtsgrundlagen geschaffen.

Die Teilnahme am Programm und die damit verbundene Mitwirkung durch Unternehmen ist freiwillig. Die Befassung der deutschen Steuerverwaltung erfolgt im Rahmen allgemeiner Regeln der Abgabenordnung.

ICAP nutzt die Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen. Die für diesen Informationsaustausch einschlägigen Rechtsgrundlagen sind im Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch aufgeführt (siehe unter Merkblätter).

Merkblätter/Weiterführende Hinweise

Ziele und Vorteile von ICAP

ICAP ist darauf gerichtet, durch erhöhte Transparenz und verbesserte Informationen für Steuerverwaltungen ein neues Mittel für höhere Planungssicherheit in Besteuerungsfragen sowie eine effizientere Nutzung von Ressourcen zu erreichen. ICAP nutzt länderbezogene Berichte (sog. "Country-by-Country Reporting", siehe in Deutschland § 138a AO) und andere relevante Informationen, um durch den multilateralen Dialog zwischen international tätigen Konzernen und den teilnehmenden Steuerverwaltungen u.a. gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. ICAP soll insbesondere die nachfolgenden Vorteile ermöglichen (vgl. auch ICAP-Handbuch der OECD):

  • Fundierte und zielgerichtete Nutzung des "Country-by-Country Reporting"
  • Die effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen
  • Ein schneller und klarer Weg hin zu multilateraler Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren
  • Ein auf Kooperation beruhendes Verhältnis zwischen international tätigen Konzernen und Steuerverwaltungen
  • Weniger Fälle, die im Verständigungsverfahren gelöst werden müssen.

Abgrenzung ICAP zu anderen Verfahren

ICAP ist eines der Werkzeuge, die den Steuerverwaltungen zur Verfügung stehen, um international tätigen Konzernen ein erhöhtes Maß an steuerlicher Planungssicherheit ("Tax Certainty") zu bieten. Nicht alle Werkzeuge eignen sich für jeden international tätigen Konzern und jede Situation. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welches Werkzeug sich im Einzelfall eignet.

Ein wichtiger Faktor für die Auswahlentscheidung ist der Grad an Sicherheit, den das Unternehmen anstrebt. Als Verfahren zur Risikobewertung kann ICAP einem international tätigen Konzern nur einen gewissen Grad an Planungssicherheit ("Comfort") geben. Ist Rechtssicherheit gewünscht, kommen andere bi- und multilaterale Verfahren wie bspw. APA, Simultanprüfungen oder Joint Audits oder Verständigungs- und Schiedsverfahren in Betracht.

Andere Faktoren, die die Auswahl des geeigneten Verfahrens beeinflussen, sind bspw.

  • welche Staaten zu welchen Verfahren bereit sind,
  • der jeweils absehbare Dokumentationsaufwand,
  • der Umfang an Ressourcen, den ein international tätiger Konzern bereit ist aufzuwenden oder
  • wie frühzeitig welcher Grad an steuerlicher Planungssicherheit ("Tax Certainty") erreicht werden soll.

Zuständigkeit

An einem ICAP-Verfahren sind regelmäßig die Steuerverwaltungen einer Reihe von Staaten beteiligt. Für die deutsche Steuerverwaltung koordiniert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme an ICAP-Verfahren. In den Verfahren arbeiten das BZSt und die Landesfinanzverwaltung des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Bundeslandes eng zusammen.

Teilnahme an ICAP

Die Teilnahme an ICAP ist sowohl für Unternehmen als auch für Steuerverwaltungen freiwillig. Wegen des engen Bezugs zum länderbezogenen Bericht (sog. "Country-by-Country Reporting") ist die Teilnahme grds. auf Steuerpflichtige beschränkt, die die Voraussetzungen des § 138a AO erfüllen.

Für allgemeine Informationen zu ICAP steht Ihnen das BZSt zur Verfügung.

Soweit Sie als Steuerpflichtiger Interesse an einer Teilnahme an ICAP haben, wenden Sie sich bitte vor der Zusendung von formellen Dokumenten oder Anträgen an das für die Konzernspitze Ihres Unternehmens zuständige Finanzamt.

Ablauf eines ICAP-Verfahrens

Kommt es nach dem oben beschriebenen Vorgespräch zum nächsten Schritt, verläuft die Risikoanalyse und -bewertung in drei Phasen:

Phase I: Auswahl

Die Auswahlphase dient zweierlei Zwecken. Zum einen dient sie der Feststellung, welche Steuerverwaltungen bereit sind, am ICAP-Verfahren mit einem interessierten Unternehmen teilzunehmen. Zum anderen haben die beteiligten Steuerverwaltungen die Gelegenheit, eine vom Konzern vorgelegte überschlägige Zusammenfassung der grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen durchzusehen und festzulegen, ob bestimmte Transaktionen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden sollten.

Die Auswahlphase beginnt mit Übermittlung des sog. Auswahl-Dokumentationspaketes an die voraussichtliche leitende Steuerverwaltung ("Lead Tax Administration", LTA). Leitende Steuerverwaltung ist im ICAP-Verfahren in der Regel die Steuerverwaltung des Staates, in dem die Konzernspitze ihren Sitz hat. Dieses Auswahl-Dokumentationspaket besteht aus Unterlagen, die dem Konzern in der Regel bereits vorliegen oder auf von der LTA zur Verfügung gestellten standardisierten Mustern zu vervollständigen sind. Die Muster erlauben es dem Konzern, Präferenzen hinsichtlich der anderen teilnehmenden Steuerverwaltungen zu äußern. Diese Präferenzen sind aber nicht bindend.

Ist die betreffende Steuerverwaltung bereit, im Fall des interessierten Unternehmens die Rolle der LTA zu übernehmen, wird sie das Auswahl-Dokumentationspaket auf Vollständigkeit überprüfen und anschließend den weiteren als Teilnehmer in Betracht kommenden Steuerverwaltungen übermitteln (Steuerverwaltungen, die grundsätzlich am Programm teilnehmen und in denen der im Einzelfall interessierte Konzern präsent ist). Diese Steuerverwaltungen entscheiden dann, ob sie hinsichtlich des interessierten Konzerns an einem ICAP-Verfahren teilnehmen wollen. Außerdem klären die Verwaltungen, welche Transaktionen des Konzerns Gegenstand des ICAP-Verfahrens werden sollten, sowie den für nachfolgenden Phasen anvisierten Zeitrahmen. Das Ergebnis dieser Diskussion wird dem Konzern mitgeteilt, der dann entscheidet, ob mit den nachfolgenden Phasen begonnen werden soll. Zeitliche Zielvorgabe für die Auswahlphase sind 4-8 Wochen nach Eingang des Auswahl-Dokumentationspaketes.

Phase II: Risikobewertung und ggf. Problemlösung

Die Risikobewertung ist das Herzstück von ICAP. Die Phase beginnt mit der Übermittlung des Haupt-Dokumentationspaketes durch den Konzern. Diese Phase beinhaltet in der Regel mindestens eine gemeinsame Besprechung zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen. Dabei werden die Steuerverwaltungen ihre jeweiligen Ergebnisse einer Risikowertung auf der Basis der Prüfung des Haupt-Dokumentationspakets austauschen und diskutieren, bis jede in der Lage ist, eine Aussage darüber zu treffen, ob bestimmte Risiken als niedrig eingestuft werden können oder nicht.

Sind Steuerverwaltungen danach noch nicht in der Lage, Risiken der betrachteten Transaktionen als so gering zu bewerten, dass diese voraussichtlich keine weiteren Prüfungshandlungen erfordern, kann sich innerhalb dieser ICAP-Phase ein sog. Problemlösungsprozess ("Issue Resolution") anschließen. In diesem Prozess können zusammen mit dem Konzern Lösungen zur steuerlichen Behandlung einzelner oder mehrerer vom ICAP-Prozess erfasster Transaktionen gesucht werden, die dann eine Bewertung der Transaktion als risikoarm zulassen würden.

Die Risikobewertungs- und ggf. Problemlösungsphase soll typischerweise in weniger als 20 Wochen abgeschlossen sein, im Ausnahmefall kann die Phase aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Phase III: Ergebnis

In der sog. Ergebnisphase erhält der Konzern von der LTA eine Benachrichtigung über die Beendigung des ICAP-Verfahrens ("Completion Letter"). Darüber hinaus erhält der Konzern von allen Steuerverwaltungen jeweils eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Risikobewertung hinsichtlich der von ICAP erfassten Risiken und Zeiträume ("Outcome Letter"). Inhalt und Wortlaut dieser Benachrichtigung bestimmt jede teilnehmende Steuerverwaltung unter Beachtung der jeweils einschlägigen nationalen Regelungen selbst.

Kommt eine der beteiligten Steuerverwaltungen zu dem Schluss, dass ein von ICAP erfasstes Risiko nicht als niedrig einzustufen ist, soll der „Outcome Letter“ auch über ein solches Ergebnis informieren. In einem solchen Fall können die durch ICAP gewonnenen Erkenntnisse aber dennoch nationale oder internationale Folgeverfahren vereinfachen, wie bspw. eine sich anschließende nationale Betriebsprüfung oder bi- multilaterale Verfahren wie APA oder gemeinsame Betriebsprüfungen (Joint Audit).

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Referat Bp III 8
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: +49 228 406-0 oder +49 228 406-2314 (Einsatzstelle Bp)
Fax: +49 228 406-2643

ICAP@bzst.bund.de

Zuständigkeitsbereich:

Koordinierung ICAP